Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bellasoka Photography & Palme Pictures Photography
Inhaberin: Karoline Palme
E-Mail: info@bellasoka.com
Website: www.bellasoka.com
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Aufträge, Angebote und Leistungen von Karoline Palme, nachfolgend „Fotografin“ genannt, die unter den Bezeichnungen Bellasoka Photography und Palme Pictures Photography erbracht werden.
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Die AGB gelten insbesondere für:
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Hundefotografie und sonstige Tierfotografie
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Personen-, Portrait-, Familien-, Paar-, Schwangerschafts- und Neugeborenenfotografie
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Kindergarten-, Schul- und Veranstaltungsfotografie
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mobile Fotostudios und fotografische Aktionen auf Veranstaltungen
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die Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung digitaler Bilddateien
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den Verkauf von Fotoabzügen und sonstigen Fotoprodukten
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Gutscheine und individuell vereinbarte fotografische Dienstleistungen
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Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
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Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die ausdrücklich als solche gekennzeichneten Regelungen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
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Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
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Die Darstellung fotografischer Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
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Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchungsanfrage oder eines Angebots durch die Fotografin zustande. Dies kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, über soziale Medien oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung erfolgen.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Buchungsbestätigung oder der jeweiligen Produktbeschreibung.
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Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können einvernehmlich vereinbart werden. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten werden vor Durchführung mitgeteilt.
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Die Fotografin ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, sofern noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
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Die Einbeziehung dieser AGB setzt voraus, dass der Auftraggeber vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 3 Leistungen und fotografische Gestaltung
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Die Fotografin erbringt die vereinbarten fotografischen Leistungen nach ihrem eigenen künstlerischen und technischen Stil.
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Der Auftraggeber erkennt an, dass die Fotografie eine künstlerische Dienstleistung darstellt. Bildgestaltung, Perspektive, Lichtführung, Farbwiedergabe, Schärfentiefe, Bildausschnitt und Nachbearbeitung sind wesentliche Bestandteile des individuellen Stils der Fotografin.
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Soweit keine konkreten gestalterischen Eigenschaften ausdrücklich vereinbart wurden, liegt die künstlerische Umsetzung im Ermessen der Fotografin.
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Insbesondere bei Tier- und Kinderfotografie hängt das Ergebnis von der Tagesform, dem Verhalten, der Kooperationsbereitschaft und den äußeren Umständen ab. Bestimmte Gesichtsausdrücke, Körperhaltungen, Blickrichtungen oder Motive können daher nicht garantiert werden.
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Die Fotografin entscheidet nach fachlichen und gestalterischen Kriterien, welche Aufnahmen technisch und künstlerisch für die weitere Bearbeitung geeignet sind.
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Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Bilder und Produkte. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.
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Unbearbeitete Bilddateien, RAW-Dateien, Arbeitsdateien und nicht ausgewählte Aufnahmen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags.
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Zusätzliche Bearbeitungswünsche, Retuschen, Bildkompositionen oder sonstige Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
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Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Für fotografische Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise und Konditionen.
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Sofern die Fotografin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andernfalls gelten die jeweils ausgewiesenen Bruttopreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
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Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Anfahrt, Studiomiete, Versand, Sonderwünsche oder zusätzliche Fotoprodukte, werden nur berechnet, soweit sie vereinbart wurden.
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Die Zahlung erfolgt entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Rechnung per Überweisung, PayPal oder einer sonstigen angebotenen Zahlungsmethode.
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Anzahlungen und Vorauszahlungen können individuell vereinbart werden. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
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Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer entsprechenden Rechnung fällig.
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Die Bereitstellung der finalen Bilddateien und die Einräumung der vertraglichen Nutzungsrechte können von der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
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Nachbestellungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 5 Terminabsagen, Stornierungen und Verschiebungen
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Vereinbarte Fototermine sind grundsätzlich verbindlich.
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Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um eine möglichst frühzeitige Mitteilung gebeten.
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Eine einvernehmliche Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit der Fotografin möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
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Bei einer Stornierung oder Kündigung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die auf den jeweiligen Vertragstyp anwendbaren Regelungen.
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Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, kann die Fotografin bei einer freien Kündigung durch den Auftraggeber die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen (§ 648 BGB).
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Bereits tatsächlich erbrachte und gesondert vereinbarte Leistungen können im gesetzlich zulässigen Umfang abgerechnet werden.
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Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
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Muss die Fotografin einen Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, gefährlichen Witterungsbedingungen oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen absagen, wird sie den Auftraggeber schnellstmöglich informieren und nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
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Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.
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Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Sicherheit
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Der Auftraggeber sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für die rechtzeitige Anwesenheit der zu fotografierenden Personen oder Tiere sowie für die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen.
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Bei Tierfotografien bleibt die Verantwortung für die Beaufsichtigung, Sicherung und Kontrolle des Tieres beim jeweiligen Tierhalter oder einer von ihm beauftragten geeigneten Begleitperson.
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Der Tierhalter hat die Fotografin vor Beginn des Shootings über ihm bekannte besondere Verhaltensweisen, erhebliche Ängste oder Sicherheitsrisiken des Tieres zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung relevant sind.
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Die Fotografin ist berechtigt, ein Shooting zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn eine konkrete Gefährdung für Menschen oder Tiere besteht oder die Durchführung aus Gründen des Tierwohls nicht vertretbar ist.
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Bei Kinder- und Familienfotografien verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Sorgeberechtigten beziehungsweise den jeweils zuständigen Aufsichtspersonen. Gesetzliche oder ausdrücklich übernommene Aufsichtspflichten bleiben hiervon unberührt.
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Eine für das Shooting erforderliche Mitwirkung darf nicht unter Missachtung des Kindeswohls oder des Tierwohls erzwungen werden.
§ 7 Bildauswahl und Nachbearbeitung
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Die Vorauswahl der geeigneten Aufnahmen erfolgt durch die Fotografin.
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Soweit eine Kundenauswahl vereinbart wurde, stellt die Fotografin eine entsprechende Auswahlgalerie oder eine andere geeignete Auswahlmöglichkeit zur Verfügung.
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Der Umfang der Bildauswahl sowie die Anzahl der enthaltenen Motive richten sich nach dem gebuchten Paket.
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Die Fotografin behält sich vor, technisch ungeeignete Bilder, insbesondere unscharfe, fehlerhaft belichtete oder qualitativ unzureichende Aufnahmen, von der weiteren Bearbeitung auszuschließen.
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Die endgültige Bildbearbeitung erfolgt im individuellen Stil der Fotografin. Sie kann insbesondere Farbkorrekturen, Retuschen, Freistellungen, Composings und weitere gestalterische Bearbeitungen umfassen.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden digitale Bilder im JPG-Format zur Verfügung gestellt.
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Die Bearbeitungs- und Lieferzeiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Unverbindlich angegebene Zeiträume stellen keine garantierten Liefertermine dar.
§ 8 Kindergarten-, Schul- und Gruppenfotografie
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Bei Fotografien in Kindergärten, Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgt die Durchführung in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung.
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Voraussetzung für die Anfertigung von Einzelaufnahmen ist eine geeignete Rechtsgrundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese vor der Aufnahme durch die hierzu berechtigten Personen erteilt werden.
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Die Teilnahme an der Fotografie ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme darf für das Kind keine Nachteile mit sich bringen.
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Die Fotografin entscheidet über den Ablauf, die Reihenfolge, die Motive sowie die fotografische Umsetzung unter Berücksichtigung der örtlichen und organisatorischen Möglichkeiten.
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Die endgültige Vorauswahl der Aufnahmen erfolgt durch die Fotografin. Den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten werden ausschließlich die zur Auswahl vorgesehenen Bilder zur Verfügung gestellt.
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Die Bildauswahl und Bestellung erfolgen über die von der Fotografin angebotenen Bestellwege. Umfang, Preise und Inhalte der jeweiligen Fotopakete werden vor der Bestellung mitgeteilt.
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Soweit ein Paket mehrere Portraitmotive enthält, werden nach Möglichkeit unterschiedliche Aufnahmen verwendet. Bei ergänzenden Produkten, beispielsweise Fotostickern, kann die Fotografin das hierfür gestalterisch am besten geeignete Motiv auswählen. Eine Motivwiederholung ist möglich.
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Eine Garantie für bestimmte Posen, Gesichtsausdrücke oder eine festgelegte Anzahl unterschiedlicher Aufnahmesituationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Die Fotografin kann aus gestalterischen Gründen eine einheitliche Umsetzung, beispielsweise ohne Schuhe oder barfuß, empfehlen. Die körperlichen Bedürfnisse, die Sicherheit und das Wohlbefinden des Kindes haben dabei stets Vorrang.
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Aufnahmen und Bestellgalerien werden so bereitgestellt, dass unberechtigte Zugriffe nach Möglichkeit verhindert werden. Zugangslinks und Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
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Eine Veröffentlichung von Kinderbildern zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Teilnahme am Fototermin oder der Bestellung von Bildern. Hierfür ist eine gesonderte, wirksame Einwilligung erforderlich.
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Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den ergänzenden Datenschutzinformationen zur Kindergarten- beziehungsweise Schulfotografie.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
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Sämtliche von der Fotografin angefertigten Fotografien unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere den §§ 2 und 72 UrhG.
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Die Urheberrechte verbleiben bei der Fotografin. Eine Übertragung des Urheberrechts selbst findet nicht statt.
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Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke.
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Dieses private Nutzungsrecht umfasst insbesondere die private Speicherung, die Herstellung privater Fotoabzüge, die Weitergabe an Familienangehörige und Freunde zu privaten Zwecken sowie die Veröffentlichung auf eigenen, nicht kommerziell genutzten Social-Media-Profilen.
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Eine kommerzielle, gewerbliche oder werbliche Nutzung, insbesondere für Unternehmenswebsites, Produktwerbung, Verkaufsanzeigen oder sonstige geschäftliche Zwecke, bedarf einer gesonderten Nutzungsvereinbarung.
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Eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Die Beauftragung eines Fotolabors zur Herstellung privater Abzüge im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte bleibt zulässig.
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Die Nutzung der Bilder über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
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Die gesetzlichen Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen bleiben unberührt.
§ 10 Bildbearbeitung durch den Auftraggeber und Namensnennung
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Die von der Fotografin gelieferten Bilder sind fertige, künstlerisch gestaltete Werke.
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Veränderungen, insbesondere durch Farbfilter, nachträgliche Retuschen, Bildmontagen, künstliche Bildveränderungen, KI-Bearbeitungen, Hinzufügen von Texten oder Entfernen von Logos, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
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Technisch erforderliche Anpassungen für eine bestimmungsgemäße Nutzung, beispielsweise eine automatische Größenanpassung durch eine Social-Media-Plattform, bleiben zulässig, soweit keine berechtigten Urheberinteressen verletzt werden.
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Soweit die Fotografin eine weboptimierte Datei mit Logo bereitstellt, soll diese für die Veröffentlichung in sozialen Medien verwendet werden.
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Bei Veröffentlichungen ist die Fotografin, soweit nicht anders vereinbart, als Urheberin zu benennen, beispielsweise mit „Foto: Bellasoka Photography“ beziehungsweise „Foto: Palme Pictures Photography“.
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Die Entfernung oder Unkenntlichmachung vorhandener Urheberkennzeichnungen ist ohne Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich erlaubt.
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Weitergehende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
§ 11 Persönlichkeitsrechte und Veröffentlichung von Fotografien
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Die Anfertigung von Fotografien im Rahmen eines Auftrags berechtigt die Fotografin nicht automatisch dazu, Bilder erkennbarer Personen öffentlich zu verbreiten oder für eigene Werbezwecke zu verwenden.
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Eine Veröffentlichung von Personenfotografien auf der Website, in sozialen Medien, in Printmedien, in Ausstellungen oder zu sonstigen Werbe- und Referenzzwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine geeignete rechtliche Grundlage besteht.
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Soweit hierfür eine Einwilligung eingeholt wird, erfolgt diese gesondert, freiwillig und zweckbezogen. Eine Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Durchführung des gebuchten Shootings.
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Bei Fotografien minderjähriger Personen werden die erforderlichen Erklärungen der hierzu berechtigten Sorgeberechtigten eingeholt. Die Interessen und der Entwicklungsstand des Kindes werden angemessen berücksichtigt.
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Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bereits erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
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Bei Tierfotografien ist zu berücksichtigen, dass Fotografien neben dem Tier auch personenbezogene Informationen enthalten können. Soweit Rechte Dritter betroffen sind, werden die erforderlichen Rechtsgrundlagen beachtet.
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Eine Weitergabe von Personenfotografien an Bildagenturen oder sonstige Dritte zu eigenständigen kommerziellen Zwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB, sondern bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage und gegebenenfalls einer entsprechenden Vereinbarung.
§ 12 Speicherung, Archivierung und Referenzbilder
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Die Fotografin verarbeitet und speichert Bilddateien und auftragsbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf einer anderen zulässigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.
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Eine dauerhafte Archivierung sämtlicher entstandener Bilddateien wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
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Der Auftraggeber ist nach Erhalt der digitalen Bilddateien selbst dafür verantwortlich, geeignete Sicherungskopien anzufertigen.
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Die Fotografin kann final bearbeitete Aufnahmen für eine spätere Nachbestellung oder als Bestandteil ihres fotografischen Archivs aufbewahren, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die geltenden Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
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Eine Einwilligung zur Veröffentlichung als Referenzbild berechtigt nicht automatisch zu einer unbegrenzten Speicherung oder Veröffentlichung für beliebige andere Zwecke.
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Bei Personenfotografien, insbesondere bei Kinderbildern, werden Aufbewahrungszwecke und Speicherdauer beziehungsweise deren Kriterien in den ergänzenden Datenschutzinformationen erläutert.
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Gesetzliche Löschungs-, Auskunfts- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.
§ 13 Online-Galerien und digitale Bildlieferung
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Zur Bildauswahl und Bereitstellung können passwortgeschützte oder anderweitig zugangsbeschränkte Online-Galerien verwendet werden.
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Der Auftraggeber erhält die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Zugangsinformationen.
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Die Bereitstellungsdauer einer Galerie wird individuell mitgeteilt. Eine dauerhafte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die ausgewählten und vollständig bearbeiteten Bilddateien digital bereitgestellt.
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Die Fotografin kann Bilddateien in unterschiedlichen Versionen bereitstellen, beispielsweise als hochauflösende Datei ohne Logo und als weboptimierte Datei mit Logo.
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Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Vorschaubildern, Screenshots, Wasserzeichenbildern oder nicht erworbenen Bilddateien ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.
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Nach Ablauf der mitgeteilten Bereitstellungsdauer kann der Zugang zur Galerie deaktiviert werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Fotoprodukte und Nachbestellungen
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Fotoabzüge, Leinwände, Fotobücher, Sticker und sonstige Fotoprodukte können entsprechend dem jeweiligen Angebot bestellt werden.
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Soweit Fotoprodukte individuell nach Kundenauswahl angefertigt werden, erfolgt die Produktion auf Grundlage der bestellten Bilddateien und Produkteigenschaften.
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Produktions- und Lieferzeiten richten sich nach den vereinbarten Bedingungen und gegebenenfalls den Angaben des beauftragten Fotolabors.
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Geringfügige, technisch unvermeidbare Farb- und Helligkeitsabweichungen zwischen verschiedenen Bildschirmen und Druckmaterialien sind möglich. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
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Werden Fotoprodukte über einen eigenständigen externen Anbieter bestellt, gelten für den jeweiligen Kaufvertrag dessen wirksam einbezogene Vertragsbedingungen. Übernimmt die Fotografin selbst den Verkauf, ist sie Vertragspartnerin des Kunden.
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Die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften oder fehlerhaft gelieferten Produkten bleiben uneingeschränkt bestehen.
§ 15 Haftung
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Die Fotografin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
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Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
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Für Schäden, die durch den Auftraggeber, dessen Begleitpersonen oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
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Für technische Störungen, Datenverluste oder Lieferverzögerungen haftet die Fotografin nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen und der gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Mängel und Beanstandungen
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Der Auftraggeber hat bei mangelhaften Leistungen die ihm gesetzlich zustehenden Rechte.
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Die Fotografin bittet darum, erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Erhalt der Bilder oder Fotoprodukte mitzuteilen, um eine schnelle Klärung zu ermöglichen.
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Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
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Abweichungen vom persönlichen Geschmack begründen für sich genommen keinen Mangel, soweit die vereinbarte Leistung und die berechtigterweise zu erwartenden Eigenschaften eingehalten wurden.
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Die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung, Minderung, zum Rücktritt und zu Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 17 Widerrufsrecht
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Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
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Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils einschlägigen gesonderten Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
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Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Leistungserbringung vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor die erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen abgegeben hat.
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Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen.
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Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein.
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Eine pauschale Gleichsetzung sämtlicher Fotoaufträge mit vom Widerruf ausgeschlossenen individualisierten Produkten erfolgt nicht.
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Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben in ihrem jeweils anwendbaren Umfang unberührt.
§ 18 Gutscheine
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Gutscheine können für die jeweils angegebenen fotografischen Leistungen oder Geldwerte erworben werden.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für die Einlösung die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
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Eine Kombination mit Rabattaktionen oder Sonderangeboten ist nur möglich, soweit dies bei Ausgabe des Gutscheins vorgesehen oder gesondert vereinbart wurde.
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Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung oder Erstattung besteht.
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Eine Übertragung des Gutscheins auf andere Personen ist möglich, sofern der Gutschein nicht ausdrücklich personengebunden ausgestellt wurde.
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Bei Verlust eines Gutscheins gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 19 Datenschutz
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
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Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsanbahnung, Durchführung fotografischer Aufträge, Rechnungsstellung, Kundenkommunikation und Bereitstellung von Bilddateien verarbeitet.
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Soweit externe Dienstleister, insbesondere Online-Galerieanbieter, Zahlungsdienstleister oder Fotolabore, eingesetzt werden, erfolgt dies unter Beachtung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
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Eine Veröffentlichung von Personenbildern für Werbe- oder Referenzzwecke erfolgt ausschließlich auf einer hierfür geeigneten Rechtsgrundlage.
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Die weiteren Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website sowie gegebenenfalls ergänzenden Informationen für einzelne fotografische Angebote.
§ 20 Veranstaltungen und mobile Fotostudios
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Bei Fotoaktionen auf Veranstaltungen richten sich Leistungsumfang, Dauer, Platzbedarf, technische Voraussetzungen und Vergütung nach der individuellen Vereinbarung mit dem Veranstalter.
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Der Veranstalter stellt die vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere eine geeignete Fläche und erforderliche Stromanschlüsse.
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Die Fotografin ist für die fotografische Durchführung und künstlerische Umsetzung verantwortlich.
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Der Veranstalter ist für die ihm obliegende Organisation und die Einhaltung der für die Veranstaltung geltenden Vorschriften verantwortlich.
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Soweit Teilnehmer unmittelbar bei der Fotografin Leistungen erwerben, können eigenständige Verträge zwischen der Fotografin und den jeweiligen Teilnehmern zustande kommen.
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Die Veröffentlichung von Aufnahmen erkennbarer Personen zu Werbezwecken richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls gesonderten Einwilligungen.
§ 21 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie anwendbar sind.
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
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Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird München als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
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Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: November 2026


